Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Firmenwagen während Elternzeit

    Guten Tag,

    für folgenden Fall benötigen wir eine sv-rechtliche Bewertung.

    Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit und kann den bisherigen Dienstwagen weiterhin privat nutzen.

    Weitere Entgeltbestandteile werden während der Elternzeit nicht gezahlt.

    Die Höhe des Elterngeldes wurde im Lohnprogramm eingegeben. Auf der Lohnabrechnung steht der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung als steuer- und sv-pflichtige Lohnart, SV Beiträge sind aber nicht ausgewiesen.

    In den Lohnhinweisen wird aufgeführt, dass die Änderung der weitergewährten sv-pflichtigen AG-Leistungen aus dem EEL-Verfahren herausgenommen wurde und der Sozialversicherungsträger über diesen Sachverhalt informiert werden soll.

    Folgende Fragen:

    a) In welcher Form muss die Krankenkasse informiert werden?

    b) Fallen SV-Beiträge auf den weitergewährten geldwerten Vorteil Dienstwagen an?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

  • 02
    RE: Firmenwagen während Elternzeit

    Hallo Ke.Ku,

    beziehen Arbeitnehmerinnen während der Elternzeit Elterngeld, sind die Regelungen des § 23 c Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu berücksichtigen. Danach gelten arbeitgeberseitige Leistungen (z. B. Firmenwagen-Nutzung), die für die Zeit des Bezuges von Elterngeld erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Elterngeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € übersteigen.

    Erhält die Arbeitnehmerin dagegen kein Elterngeld, findet § 23 c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagen-Nutzung der Beitragspflicht unterliegt.
    Eine gesonderte Information hierzu sehen weder das maschinelle Melde- noch das EEL-Verfahren vor. Inwiefern die jeweilige Krankenkasse eine zusätzliche Information benötigt, ist mit dieser gesondert abzustimmen. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Firmenwagen während Elternzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei Elternzeit gibt es ja keine SV Tage. Kann der geldwerte Vorteil trotzdem verbeitragt werden? Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 04
    RE: Firmenwagen während Elternzeit

    Hallo Personal_BW,

    prinzipiell stimmen wir Ihnen zu. Allerdings ist bei der PKW-Nutzung in der Elternzeit ohne Elterngeldbezug der geldwerte Vorteil alternativlos der Beitragspflicht zu unterziehen. Inwiefern eine zusätzliche Information hierüber an die zuständige Krankenkasse sinnvoll ist, sollte mit dieser abgestimmt werden. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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