Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die 1-%-Regelung bei einem Firmenwagen zu behandeln, wenn die private Nutzung vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen ist?
Gilt dies gleichermaßen für normale Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer?
Wie sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu bewerten, wenn diese weiterhin erlaubt sind? Welche Vereinbarungen und Nachweise sind für eine spätere Prüfung erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen