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  • 01
    Ferienjobber

    Hallo, wie ist den ein Ferienjobber zu beurteilen in der SV, der privat krankenversichert ist bei den Eltern, die Schule zum 31.7.26 beendet hat und nach dem Ferienjob einen Grundwehrdienst machen möchte? VG

  • 02
    RE: Ferienjobber

    Hallo MS,
     
    eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
     
    Sie ist dann allerdings nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schulentlassung und eines freiwilligen Wehrdienstes wird dagegen berufsmäßig ausgeübt und ist daher sozialversicherungspflichtig abzurechnen, sofern das monatliche Arbeitsentgelt über der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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