Hallo Beraterteam,
ich abe eine Frage, wir bekommen eine Ferienjobberin, sie ist 17 Jahre. Sie möchte im Juli 1 woche und im August eine Woche arbeiten. (im Mai war sie auch schon als kurzfristig Beschäftigt 4 Tage da)
Da sie im Sept. eine Berufsausbildung beginnt, ist der Ferienjob als berufsmäßig einzustuffen.
Welche Möglichkeiten habe ich für die SV rechtliche Beurteilung?
Da ihr Verdienst im Juli und im August je ca. 500 € sind meine Frage, kann ich sie trotzdem als Kurzfristige Beschäftigung mit PGR 110 und Beitragsgrupe 0000 anmelden? (hab da was gelesen, wenn unter 603 Euro?) Dann würden für den Arbeitgeber nur Beiträge bei Umlage anfallen
oder
als Minijob? Müsste ich da jeweils im Juli an und abmelden und dann im August wieder die 1 Woche vom 10.08.-14.08. anmelden und abmelden? oder den Zetraum durchlaufen lassen. Anmeldung dann mit PGR 109 und Beitragsgruppe 6500
oder muss ich beide Zeiträume komplett als sv pflichtig abrechnen?
Bitte um Hilfe. Danke