Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein Bewerber besucht aktuell die Technikerschule, die er am 31.07.2026 mit dem Abschluss verlassen wird. Er möchte gerne vom 01.07. - 17.07. eine Ferienarbeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung machen. Er wird dann voraussichtlich ins Ausland gehen, um in Australien Work und Travel zu machen.
Kann er bei dieser Konstellation im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung tätig werden oder gilt dies als berufsmäßig?
Viele Dank!