Hallo Expertenforum,
ich bitte um fachliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen einer Versetzung wurde festgestellt, dass eine Beschäftigte seit 2022 als krankenversicherungspflichtig beurteilt und abgerechnet wird, obwohl ihr regelmäßiges Jahresentgelt bereits seit 2022 über der JAEG lag.
Ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung rückwirkend zu korrigieren? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt tritt die Versicherungsfreiheit ein?
Die Beschäftigte hat im Mai ihr 55. Lebensjahr vollendet. Welche Auswirkungen hat dies auf die Beurteilung?
Vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung im Voraus.