Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Famulatur

    Hallo zusammen,

    ich muss einen Famulanten für 4 Wochen mit "Taschengeld" in Höhe von EUR 400,- abrechnen, welches von der KVBW erstattet wird. Muss ich dafür eine Lohnabrechnung erstellen, Meldungen zur SV machen und ggf. Umlage entrichten?


    Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung!

  • 02
    RE: Famulatur

    Hallo CZE,
     
    eine Famulatur ist ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum für Medizin- und Pharmaziestudierende. Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dabei spielen Dauer, die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle. Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum handelt es sich somit nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

    Da in Ihrem Fall ein „Arbeitsentgelt“ gezahlt wird, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 an eine wählbare gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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