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  • 01
    Familienversicherung Voraussetzungen

    Hallo,


    ich habe folgende Frage für die Aufnahme in der Familienversicherung.


    - Vater, selbstständig

    - Mutter, angestellt, aktuell unter 50.000€ im Jahr

    - 2 Kinder, 11 und 13


    1. Können die Kinder in der Familienversicherung bleiben, wenn die Mutter über 50.000€ verdient? Was darf der Vater verdienen, damit die Voraussetzung dafür gegeben ist?


    VG

     

  • 02
    RE: Familienversicherung Voraussetzungen

    Guten Tag,
     
    bei der Beantwortung der Frage gehen wir davon aus, dass der Vater privat krankenversichert ist.
     
    Nach § 10 Sozialgesetzbuch (SGB) V können in der Familienversicherung u.a. die Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2025: 603,00 €) überschreitet.
    Für die Beurteilung, ob hier ein Anspruch auf Familienversicherung über die Mutter besteht, hat zunächst das Einkommen des privat krankenversicherten Vaters eine besondere Bedeutung.  
     
    Kinder sind nicht familienversichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
     
    Die Familienversicherung ist demzufolge ausgeschlossen, wenn alle drei vorstehend genannten Kriterien erfüllt sind.
     
    Für die Prüfung, ob das monatliche Gesamteinkommen regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400,00 € :12 = 6.450,00 €) abzustellen.
     
    Sofern das Gesamteinkommen des Ehemanns die oben angegebene Grenze nicht überschreitet, wäre der Anspruch auf Familiensicherung der Kinder bei der Mutter möglich.
    Sind dagegen die oben genannten Regelungen anzuwenden, können die Kinder nicht in die gesetzliche Familienversicherung der Mutter aufgenommen werden.
     
    Für eine rechtsverbindliche Beurteilung empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, da nur von dieser der Anspruch auf eine Familienversicherung geprüft werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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