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  • 01
    Familienversicherung und Gewinnausschüttung

    Ein Ehepartner ist Arbeitnehmer und hat eine freiwillige Krankenversicherung (Höchstbeitrag).


    Der andere Ehepartner ist kostenlos familienversichert. Keine Einkünfte bisher, aber Alleingesellschafter einer GmbH (kein Lohn). Was passiert bei einer Gewinnausschüttung der GmbH? Die GmbH gibt es seit 15 Jahren und es wurde noch nie Gewinn ausgeschüttet. Wird der Ausschüttungsbetrag durch 12 Monate geteilt? Wird unterschieden zwischen einmaligen oder regelmäßigen Gewinnausschüttungen? Darf in 2026 bis 6.780 EUR ausgeschüttet werden (12 x 565 EUR)?

  • 02
    RE: Familienversicherung und Gewinnausschüttung

    Guten Tag,


    nach § 10 SGB V können in der Familienversicherung u.a. die Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2026: 565,00 Euro) überschreitet. Die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen überschritten wird. Entscheidend sind die Einkünfte des Familienangehörigen für den die Familienversicherung durchgeführt werden soll.

    Bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Als Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) werden die Summe aller Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts definiert. Dabei kann es sich z.B. um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder auch um Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung handeln.


    Inwieweit die Gewinnausschüttung bei der Ermittlung des Gesamteinkommens zu berücksichtigen ist, lässt sich im Rahmen dieses Forums nicht beantworten.

    Daher empfehlen wir der betroffenen Person, unter Vorlage der relevanten Unterlagen den Anspruch der Familienversicherung mit der zuständigen Krankenkasse direkt zu klären.


    Sofern aber das Gesamteinkommen im Monat 565 EUR übersteigt, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist grundsätzlich eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Eine Versicherungspflicht entsteht in diesem Fall nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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