Ist folgende Darstellung korrekt?
Die Familienversicherung bleibt bestehen solange der Werkstudent
- unter 25 Jahre ist
- ein Elternteil ist beitragspflichtiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
- die Bruttoeinkünfte sind geringer als 667,50 Euro/Monat, da pauschal 102,50 Euro/Monat als Werbungskosten abgezogen werden können, d.h. nach Abzug der Werbungskosten bleiben von dem Bruttoeinkommen weniger als 565,00 Euro
Die pauschale Abzugsmöglichkeit von aktuell 102,50 Euro/Monat würde die Möglichkeit der Beschäftigung als Werkstudent u.U. ja ausweiten.
Hier nochmal die Details aus
www.studis-online.de/studierendenversicherung/familienversicherung-student.php
Die Grundvoraussetzungen für die Familienversicherung im Studium sind (Stand 2026):
Mindestens ein Elternteil (oder dein Ehegatte/Lebenspartner) von dir ist beitragspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist der Ehegatte dieses Elternteils auch dein Elternteil, privat versichert und hat den höheren Verdienst, so entfällt jedoch die Möglichkeit der Familienversicherung.
Du bist als (künftig) beitragsfrei mit zu versicherndes Kind noch unter 25 Jahre alt.
Du hast ausschließlich Einkünfte aus einem Minijob (höchstens 603 €/Monat 2026; ab 2027: 633 €/Monat) oder Deine Brutto-Einkünfte liegen nach Abzug der Werbungskosten (Pauschal 102,50 €/Monat, mehr kann schwierig werden) unter 565 Euro (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach SGB IV § 18; 2026 liegt diese bei 3.955).