Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Berufsfachschüler unter 23 Jahre ist familienversichert. M. E. ist das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zum einem Verdienst von € 538,00 unbeachtlich und die Familienversicherung bleibt bestehen. Wie ist das, wenn der Schüler eine geringfügige Beschäftigung bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von € 538,00 hat und zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von € 512,00. Ist eine Familienversicherung weiterhin möglich?
Vielen Dank.