Expertenforum - Familienversicherung

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  • 01
    Familienversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Berufsfachschüler unter 23 Jahre ist familienversichert. M. E. ist das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zum einem Verdienst von € 538,00 unbeachtlich und die Familienversicherung bleibt bestehen. Wie ist das, wenn der Schüler eine geringfügige Beschäftigung bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von € 538,00 hat und zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von € 512,00. Ist eine Familienversicherung weiterhin möglich?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Familienversicherung

    Guten Tag,


    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen ausschließlich für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (538,00 EUR).


    Hingegen bleiben Entgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (kurzfristige Beschäftigungen), die befristet für die Dauer bis zu max. drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt werden, beim Gesamteinkommen unberücksichtigt, da es sich hier nicht um regelmäßiges Einkommen handelt. Das bedeutet, dass allein die Ausübung einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe des in dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelts der Familienversicherung prinzipiell nicht entgegensteht.


    Dies ergibt aus § 10 SGB V in Verbindung mit den „Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung“ vom 29. September 2022.


    Zur Abklärung des Versicherungsschutzes empfehlen wir den betroffenen Schülern, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, da nur diese verbindlich klären kann, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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