Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Auskunft, wie eine unentgeltliche familienhafte Mitarbeit sozialversicherungsrechtlich zu bewerten ist.
Insbesondere stellt sich die Frage, ob trotz fehlender Entgeltzahlung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen kann und ob entsprechende Meldepflichten, insbesondere zur Berufsgenossenschaft, bestehen.
Mit freundlichen Grüßen