Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es steuer- und sozialversicherungsrechtlich zulässig, einem Arbeitnehmer zusätzlich zu einem Dienstwagen einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu zahlen? Falls ja: Kann dieser Zuschuss nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG mit 15 % pauschal versteuert werden, und gilt dabei die Begrenzung auf die Entfernungspauschale?“
Dankeschön.