Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Fahrkostenzuschuss pfändbar?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist der Fahrkostenzuschuss vom Arbeitgeber (zusätzlich zum Gehalt) pfändbar? Konkret handelt es sich um eine Unterhaltspfändung.

    Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Fahrkostenzuschuss pfändbar?

    Hallo Britta B.,


    bei der Beantwortung Ihrer Frage zur Pfändbarkeit eines zusätzlich zum Gehalt gewährten Fahrtkostenzuschusses des Arbeitgebers handelt es sich um einen Sachverhalt, der das Arbeitsrecht betrifft. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu arbeitsrechtlichen Fragen in diesem Forum keine konkrete Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus diesem Bereich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Fahrkostenzuschuss pfändbar?

    Guten Tag,


    ein pauschal als Teil des Arbeitslohn gezahlter Fahrtkostenzuschuss ist grundsätzlich wie der Arbeitslohn pfändbar. Eine konkrete Fahrtkostenerstattung ist als Aufwendungsersatz nach § 850a Nr. 3 ZPO grundsätzlich unpfändbar. Aber Achtung: Unterhaltsgläubiger genießen einen erweiterten Zugriff auf Einkünfte des Schuldners. Das Vollstreckungsgericht kann den pfändbaren Betrag abweichend von den allgemeinen Pfändungsregelungen festlegen. Daher sind bei Unterhaltspfändungen ggf. auch Beträge betroffen, die bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung ganz oder teilweise geschützt wären. Informationen dazu enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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