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  • 01
    euBP

    Hallo,

    wir haben nur 2 Mitarbeiter und deshalb eine Ausnahme zur Abgabe der euBP vom DRV bis 31.12.2026. Die Gehaltsabrechnung mache ich mittels AOK Rechner + Excel selbst.

    Hierzu nun folgende Fragen:

    1) Gibt es die Möglichkeit diese Ausnahme für kleine Unternehmen zu verlängern?

    2) Falls nein, steht ja eine Softwareeinführung an. Können Sie mir eine Software empfehlen?

    Die muss ja nicht viel können und sollte deshalb auch nicht viel kosten.

    3) Gibt es eine Möglichkeit ohne Softwareeinführung (z.B. eine Lösung analog zum SV-Meldeportal)?


    Vielen herzlichen Dank!

     

  • 02
    RE: euBP

    Guten Tag,
     
    die notwendigen Arbeitgeberdaten zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV sind aus einem nach § 95b SGB IV systemgeprüften Programm zu übermitteln.
     
    Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten verzichtet werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung der Ausnahme ist uns nicht bekannt.
     
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Forums keine Software empfehlen können.
     
    Weitere Informationen über das euBP Verfahren erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) | Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) | Deutsche Rentenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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