Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Erzieher in Ausbildung Personengruppe und Beitragsschlüssel

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beschäftigen mehrere auszubildende Erzieher, die Montag und Mittwoch an einer Fachschule für Sozialpädagogik ihre Theorie-Stunden absolvieren. Weiterhin haben die Personen einen Kooperationsvertrag über die praktische Ausbildung in unserem Unternehmen für die Tage Dienstag, Donnerstag und Freitag mit a´8 Stunden bei einer Bezahlung von knapp 2000 Euro. Muss ich diese Personen mit dem Personengruppe 101 oder 102 pflegen? Der Beitragsschlüssel bleibt aber 1111?


    Weiterhin haben wir noch eine Auszubildene, welche jetzt ein bezahltes Anerkennungsjahr mit ca. 1300 Euro Bezahlung bei uns abhält. Wird diese Person der Personengruppe 105 zugeordnet?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kinderhaus

     

  • 02
    RE: Erzieher in Ausbildung Personengruppe und Beitragsschlüssel

    Hallo Kinderhaus,

    die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es handelt sich um eine nach landesrechtlichen Bestimmungen gestaltete schulische Aus- bzw. Weiterbildung. Sie wird in der Regel an Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollegs absolviert, umfasst aber auch Praktikumsphasen in betrieblichen Einrichtungen.
     
    Aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich hier um einen praxisintegrierten dualen Studiengang handeln könnte. Demzufolge wäre in einem solchem Fall der Personengruppenschlüssel „102“ anzugeben (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). 
     
    Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir Ihnen, eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (ggf. unter Vorlage entsprechender Verträge und Vereinbarungen) durch die zuständige Krankenkasse vornehmen zu lassen.
     
    Das von Ihnen beschriebene Anerkennungsjahr wird sozialversicherungsrechtlich als vorgeschriebenes Nachpraktikum eingestuft. Wie von Ihnen korrekt beschrieben, lautet der Personengruppenschlüssel „105“ (Beitragsgruppenschlüssel „1111“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.