Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen mehrere auszubildende Erzieher, die Montag und Mittwoch an einer Fachschule für Sozialpädagogik ihre Theorie-Stunden absolvieren. Weiterhin haben die Personen einen Kooperationsvertrag über die praktische Ausbildung in unserem Unternehmen für die Tage Dienstag, Donnerstag und Freitag mit a´8 Stunden bei einer Bezahlung von knapp 2000 Euro. Muss ich diese Personen mit dem Personengruppe 101 oder 102 pflegen? Der Beitragsschlüssel bleibt aber 1111?
Weiterhin haben wir noch eine Auszubildene, welche jetzt ein bezahltes Anerkennungsjahr mit ca. 1300 Euro Bezahlung bei uns abhält. Wird diese Person der Personengruppe 105 zugeordnet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kinderhaus