Sehr geehrte Damen und Herrn,
erwirbt ein Ma Urlaubsansprüche in der Zeit wo er seine Überstunden abbaut ? Die Überstunden werden ausbezahlt in der Zeit wo er nicht arbeitet, meistens Januar und Februar des Jahres .Der MA ist weiterhin voll angemeldet und in allen Bereichen der Sozialversicherung versichert, nur mit den Hinweis "Bezahlte Freistellung". Erwirbt er für diese zwei Monate Urlaubsansprüche? Hinweis der Arbeitsvertrag ist auf unbefristet abgeschlossen. Gibt es einen Unterschied, wenn der Vertrag befristet ist. Es gibt bei uns keine Tarifbindung.
Vielen Dank für Ihre baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Poschinger