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  • 01
    Erwerb von Urlaubsansprüche bei Abbau von Überstunden

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    erwirbt ein Ma Urlaubsansprüche in der Zeit wo er seine Überstunden abbaut ? Die Überstunden werden ausbezahlt in der Zeit wo er nicht arbeitet, meistens Januar und Februar des Jahres .Der MA ist weiterhin voll angemeldet und in allen Bereichen der Sozialversicherung versichert, nur mit den Hinweis "Bezahlte Freistellung". Erwirbt er für diese zwei Monate Urlaubsansprüche? Hinweis der Arbeitsvertrag ist auf unbefristet abgeschlossen. Gibt es einen Unterschied, wenn der Vertrag befristet ist. Es gibt bei uns keine Tarifbindung.

    Vielen Dank für Ihre baldige Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Monika Poschinger

  • 02
    RE: Erwerb von Urlaubsansprüche bei Abbau von Überstunden

    Guten Tag,


    im Falle eines Überstundenabbaus entstehen bei unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen weiter Urlaubsansprüche. Etwas anderes gilt nur bei der vollständigen Suspendierung der Arbeits- und Vergütungspflicht im Rahmen einer Sabbatical-Vereinbarung im Blockmodell.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

     

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