Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin möchte eine Weiterbildung (Studiengang Psychologische Psychotherapie) absolvieren, die Kosten betragen ca. 10.000 Euro. Wir möchten die Kosten gerne übernehmen und im Gegenzug eine Weiterbildungsvereinbarung abschließen, so dass die Mitarbeiterin nach Abschluss der Weiterbildung noch mindestens für weitere 12 Monate im unternehmen bleibt. Können wir die Kosten übernehmen oder handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn? Wie sind die Kriterien, damit eine steuerfreie Konstenübernahme möglich ist. Vielen Dank.