Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben derzeit eine schwangere Ärztin, welche aufgrund der Schwangerschaft keine Dienste (Bereitschaftsdienste, Nachtdienste) leisten kann. Daher zahlen wir eine Ausgleichszulage, welche wir uns über die Umlage 2 erstatten lassen möchten. Die Ärztin ist über der Beitragsbemessungsgrenze - können wir uns die SV-AG-Beiträge ebenfalls in voller Höhe erstatten lassen oder muss dies ins Verhältnis zum Entgelt gesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Fels