Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Tochtergesellschaft zahlt derzeit Umlage 1 für ihre Arbeitnehmer/innen. Jetzt soll eine Änderung der Betriebsvereinbarung Krankheit ohne Schein erfolgen. Nun können die Mitarbeiter 2 Tage ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben (gesetzliche Frist um einen Tag gekürzt) und unabhängig davon dürfen sie danach noch 2 Tage ohne Schein zu Hause bleiben. Dies ist zwar begrenzt auf 15 Tage im Jahr aber es kann passieren, dass Arbeitnehmer/innen 4 Tage ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause sind. Erhalten wir die Erstattung U1 Kosten der Lohnfortzahlung trotzdem für die 4 Tage oder wird uns dies abgelehnt, weil es bei der Krankenkasse keine ärztliche Bescheinigung vorliegt?
Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter 3 Tage mit ärztlicher Bescheinigung krankgeschrieben ist und direkt im Anschluss einen Tag krank ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause ist - erhalten wir hier auch die Erstattung für 4 Tage?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Fels