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  • 01
    Erstattung Umlage 1

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Tochtergesellschaft zahlt derzeit Umlage 1 für ihre Arbeitnehmer/innen. Jetzt soll eine Änderung der Betriebsvereinbarung Krankheit ohne Schein erfolgen. Nun können die Mitarbeiter 2 Tage ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben (gesetzliche Frist um einen Tag gekürzt) und unabhängig davon dürfen sie danach noch 2 Tage ohne Schein zu Hause bleiben. Dies ist zwar begrenzt auf 15 Tage im Jahr aber es kann passieren, dass Arbeitnehmer/innen 4 Tage ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause sind. Erhalten wir die Erstattung U1 Kosten der Lohnfortzahlung trotzdem für die 4 Tage oder wird uns dies abgelehnt, weil es bei der Krankenkasse keine ärztliche Bescheinigung vorliegt?


    Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter 3 Tage mit ärztlicher Bescheinigung krankgeschrieben ist und direkt im Anschluss einen Tag krank ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause ist - erhalten wir hier auch die Erstattung für 4 Tage?


    Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Fels

  • 02
    RE: Erstattung Umlage 1

    Sehr geehrte Frau Fels,
     
    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald dieser verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlen. 
     
    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981).
     
    Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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