Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Erstattung U2 - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,

    wir haben eine Rückfrage zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses während der Mutterschutzfrist bei einer Privat Krankenversicherten Arbeitnehmerin mit Beitragseinzugskasse AOK PLUS. Das Lohnprogramm berücksichtigt bei der fiktiven Brutto-Netoermittlung für den Zuschuss keine fiktiven KVPV-Beiträge, da während der Mutterschutzfrist keine Arbeitgeberbeiträge zur KVPV geleistet werden. Dadurch ist das Netto für die Zuschussermittlung höher, als bei einer freiwillig geestzlich Krankenversicherten Beschäftigten. Bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten wird das Netto noch um den KVPV-Anteil reduziert.

    Ist der Sachverhalt so korrekt, dass bei gleichem Einkommen die Privat Versicherte einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhält und somit auch der Erstattungsantrag höher ist?

    Freundliche Grüße

    Grit O.

  • 02
    RE: Erstattung U2 - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,


    die Ermittlung des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragen keine Stellungnahme abgeben.


    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Erstattung U2 - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,


    bzgl. des arbeitsrechtlichen Teils Ihrer Frage: Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Bei einer privat krankenversicherten Arbeitnehmerin sind keine Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als gesetzliche Abzüge zu berücksichtigen. Deshalb fällt das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt regelmäßig höher aus als bei einer freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerin mit identischem Bruttoarbeitsentgelt. Hieraus kann sich ein höherer Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ergeben.

    Der von Ihrem Lohnprogramm ermittelte Ansatz, bei einer PKV-versicherten Arbeitnehmerin keine fiktiven KV-/PV-Abzüge in die Nettoberechnung einzubeziehen, ist daher plausibel.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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