Guten Tag,
wir haben eine Rückfrage zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses während der Mutterschutzfrist bei einer Privat Krankenversicherten Arbeitnehmerin mit Beitragseinzugskasse AOK PLUS. Das Lohnprogramm berücksichtigt bei der fiktiven Brutto-Netoermittlung für den Zuschuss keine fiktiven KVPV-Beiträge, da während der Mutterschutzfrist keine Arbeitgeberbeiträge zur KVPV geleistet werden. Dadurch ist das Netto für die Zuschussermittlung höher, als bei einer freiwillig geestzlich Krankenversicherten Beschäftigten. Bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten wird das Netto noch um den KVPV-Anteil reduziert.
Ist der Sachverhalt so korrekt, dass bei gleichem Einkommen die Privat Versicherte einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhält und somit auch der Erstattungsantrag höher ist?
Freundliche Grüße
Grit O.