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  • 01
    Erstattung für Dienstfahrten - pro km 0,49€

    ein Arbeitgeber erstattet seinem Arbeitnehmer 0,49 € pro km auf einer Dienstreise - der übersteigende Betrag in Höhe von 0,19 € muss der hochgerechnet werden auf Steuer- und sozialversicherungspflichtig und so abgerechnet werden oder darf er in pauschal versteuert werden und der Arbeitgeber trägt die pauschale Steuer. In welcher Höhe 15% oder 25%?

    Die Versteuerungen betreffen noch das alte Jahr und das neue Jahr - muss hier etwas beachtet werden.

  • 02
    RE: Erstattung für Dienstfahrten - pro km 0,49€

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Beträge bis zu EUR 0,30/km bleiben nach § 3 Nr. 13 und 16 EStG steuerfrei. Höhere tatsächliche Kosten können auf Nachweis (aber nicht pauschal) erstattet werden (Ermittlung der konkreten Kosten je Fahrtkilometer durch jährliche Erfassung der Gesamtkosten des Fahrzeugs, der Gesamtfahrleistung und der dienstlichen Fahrten).

    Anders als bei Fahrtkosten des Arbeitswegs und Kosten im öffentlichen Verkehr bestehen keine Möglichkeiten zur Erstattung höherer Beträge mit Pauschalbesteuerung. (Beträge oberhalb 30 Ct/km sind also als Vergütung zu versteuern, wenn kein Kostennachweis erfolgt.)

    Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Die Zahlungen sind als sonstige Bezüge im Monat der Auszahlung lohnsteuerlich zu erfassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Erstattung für Dienstfahrten - pro km 0,49€

    Vielen Dank für die Antwort - eine Frage hätte ich noch, muss der übersteigende Betrag hochgerechnet werden oder wird der ausgezahlte Betrag verbeitragt.

     

  • 04
    RE: Erstattung für Dienstfahrten - pro km 0,49€

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich wird der Erstattungsbetrag über 30 Ct/km (also 19 Ct/km) nach ELStAM versteuert. Wegen der SV-rechtlichen Behandlung dürfen wir auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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