ein Arbeitgeber erstattet seinem Arbeitnehmer 0,49 € pro km auf einer Dienstreise - der übersteigende Betrag in Höhe von 0,19 € muss der hochgerechnet werden auf Steuer- und sozialversicherungspflichtig und so abgerechnet werden oder darf er in pauschal versteuert werden und der Arbeitgeber trägt die pauschale Steuer. In welcher Höhe 15% oder 25%?
Die Versteuerungen betreffen noch das alte Jahr und das neue Jahr - muss hier etwas beachtet werden.