Guten Tag,
bekanntlich sind vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten, sofern die fortlaufende AU auf der gleichen Diagnose beruht.
Sind die 6 Wochen erreicht rutscht der MA mit dem Krankheitsbild ins Krankengeld.
Wir hatten nun den Fall das der MA über einen längeren Zeitraum immer mal wieder arbeitsunfähig war - einige (wenige) Tage arbeiten war - im Anschluss wieder eine AU brachte.
Trotz immer wiederkehrender Erstbescheinigungen wurden seitens der KK die Zeiträume mit identischen Diagnosen aufaddiert und irgendwann war der Zeitraum von 6 Wochen geknackt => Krankengeld.
Meine Fragen in dem Zusammenhang:
- Für welchen Zeitrahmen können (rückwirkend) Zeiten mit gleicher Erkrankung addiert werden und somit auch durch mehrere Wochenweise Krankschreibungen die LFZ-Frist erreicht werden?
(Vorerkrankungsabfrage, die unter bestimmten Rahmenbedingungen zulässig ist)
- Wenn der MA für sein Krankheitsbild einmal ins Krankengeld gerutscht ist, wie viel Zeit muss ins Land gehen bis der AG erneut für die gleiche Diagnose eine Lohnfortzahlung leisten müsste?
(Mal ungeachtet dessen das der AG den Grund einer AU selten wortwörtlich 1:1 erfährt)
Vielen Dank!