Guten Tag,
wir bitten um Ihre Unterstützung zur korrekten Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei Midijobbern.
In unserem Unternehmen muss bei der vorausschauenden Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts auch das tarifliche Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Dieses wird jährlich im Juli für das gesamte Kalenderjahr ausgezahlt.
Aufgrund einer Tariferhöhung zum 01.09. erhöht sich das laufende, monatliche Arbeitsentgelt. Diese Erhöhung wird bei der Prognose des regelmäßigen Arbeitsentgelts berücksichtigt.
Gleichzeitig erhöht sich durch die Tarifanpassung auch das tarifliche Urlaubsgeld, das jedoch erst im Juli des folgenden Jahres zur Auszahlung kommt.
Hierzu stellt sich uns folgende Frage:
Ist das erhöhte Urlaubsgeld bereits bei der vorausschauenden Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts für die nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen, obwohl der erhöhte Anspruch erst im Juli des Folgejahres entsteht bzw. ausgezahlt wird?
Oder ist weiterhin nur das aktuell maßgebliche bzw. ausbezahlte Urlaubsgeld anzusetzen und die Erhöhung erst ab dem Zeitpunkt der Auszahlung (Juli 27) oder ab dem jeweiligen Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem der Anspruch auf das erhöhte Urlaubsgeld tatsächlich besteht?
Vielen Dank.