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  • 01
    Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich

    Wir haben zum 01.06.2026 einen Mitarbeiter eingestellt. Zum 01.09.2026 wird die Arbeitszeit von Vollzeit auf TZ 60% reduziert werden. Wir nehmen zum 01.09.2026 eine vorausschauende Betrachtung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum für 12 Monate vor. Laut Tarifvertrag hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Einmalzahlung für November. Im Jahr der Einstellung hat der Mitarbeiter einen anteiligen Anspruch. Muss ich für die vorausschauende Betrachtung ab 01.09.2026 nur die anteilige Einmalzahlung berücksichtigen und ab 01.01.2027 eine neue Betrachtung mit der vollen Einmalzahlung machen? Oder kann ich ab 01.09.2026 schon die volle Einmalzahlung berücksichtigen?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich

    Hallo JuliaS,
     
    zur Prüfung des „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelts gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Bei der erneuten vorausschauenden Betrachtung zum 01.09.2026 ist der anteilige Anspruch auf die Einmalzahlung zugrunde zu legen, hingegen ist ab dem 01.01.2027 dann der volle Anspruch der Einmalzahlung für die Beurteilung zu berücksichtigen.
     
    Von daher bestätigen die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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