Wir haben zum 01.06.2026 einen Mitarbeiter eingestellt. Zum 01.09.2026 wird die Arbeitszeit von Vollzeit auf TZ 60% reduziert werden. Wir nehmen zum 01.09.2026 eine vorausschauende Betrachtung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum für 12 Monate vor. Laut Tarifvertrag hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Einmalzahlung für November. Im Jahr der Einstellung hat der Mitarbeiter einen anteiligen Anspruch. Muss ich für die vorausschauende Betrachtung ab 01.09.2026 nur die anteilige Einmalzahlung berücksichtigen und ab 01.01.2027 eine neue Betrachtung mit der vollen Einmalzahlung machen? Oder kann ich ab 01.09.2026 schon die volle Einmalzahlung berücksichtigen?
Vielen Dank!