Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt und bitten um Ihre fachliche Einschätzung:
Eine Mitarbeiterin erhält ein individuelles Beschäftigungsverbot. Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für einen vollen Kalendermonat beträgt 5.741,25 €.
Die Krankenkasse erstattet die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu 100 % in tatsächlicher Höhe. Die Arbeitgeber-Beitragssätze betragen insgesamt 21,25 % und setzen sich wie folgt zusammen:
Krankenversicherung (KV): 8,85 %
Pflegeversicherung (PV): 1,80 %
KV + PV: 10,65 %
Rentenversicherung (RV): 9,30 %
Arbeitslosenversicherung (AV): 1,30 %
RV + AV: 10,60 %
Für einen vollen Kalendermonat ergeben sich damit erstattungsfähige Arbeitgeberanteile in Höhe von 1.220,02 €:
5.741,25 € × 21,25 % = 1.220,02 €
Nun beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am 22.06.2026.
Für den Monat Juni 2026 ergeben sich somit:
7 Arbeitstage im Beschäftigungsverbot
9 Sozialversicherungstage (SV-Tage)
Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für die 7 Arbeitstage beträgt:
5.741,25 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 1.826,76 €
Fraglich ist nun, wie die erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für diesen Teilmonat korrekt zu ermitteln sind.
Variante 1: Berechnung auf Basis der Arbeitstage
Der Arbeitgeberanteil für einen vollen Monat wird auf die Arbeitstage umgelegt:
1.220,02 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 388,19 €
Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil: 388,19 €
Variante 2: Berechnung unter Berücksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV
Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für 9 SV-Tage ermittelt:
5.812,50 € ÷ 30 SV-Tage × 9 SV-Tage = 1.743,75 €
Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für KV und PV:
1.743,75 € × 10,65 % = 185,71 €
Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für RV und AV:
1.826,76 € × 10,60 % = 193,64 €
Gesamt erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil:
185,71 € + 193,64 € = 379,35 €
Fragestellung
Welche der beiden Varianten entspricht aus Ihrer Sicht der korrekten Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung bei einem untermonatig beginnenden individuellen Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen