Liebe Experten,
wenn ausländische Saisonkräfte 3x für jeweils 4 Wochen im Jahr einen entsprechenden befristeten Vertrag erhalten - kommt in allen drei Beschäftigungsabschnitten der ermäßigte KV-Satz zum Tragen? Es handelt sich jeweils um separate Arbeitsverträge (kein Rahmenvertrag). Die Saisonkräfte sind SV-pflichtig. Zwischen den Verträgen gibt es Unterbrechungen. Ist es korrekt, dass der dritte Beschäftigungsabschnitt ebenfalls mit dem ermäßigten Satz in der KV abgerechnet werden kann, obwohl im Kalenderjahr die 10-Wochenfrist überschritten ist? Welche Gesetzesgrundlage gibt es hierfür (wo kann man dies nachlesen)?
Liebe Dank für Ihre Unterstützung