Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber möchte pro Mitarbeiter 150 Euro an pauschalierter Erholungsbeihilfe im Juni auszahlen. Die Pauschalsteuer soll der Arbeitgeber tragen. Frage: Müssen wir Verwendungsnachweiese zu den Lohnunterlagen nehmen oder ist das nicht nötig? Im Internet sind die Angaben unterschiedlich. Vielen Dank.