Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erholungsbeihilfe pauschaliert

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    der Arbeitgeber möchte pro Mitarbeiter 150 Euro an pauschalierter Erholungsbeihilfe im Juni auszahlen. Die Pauschalsteuer soll der Arbeitgeber tragen. Frage: Müssen wir Verwendungsnachweiese zu den Lohnunterlagen nehmen oder ist das nicht nötig? Im Internet sind die Angaben unterschiedlich. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Erholungsbeihilfe pauschaliert

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Finanzverwaltung verlangt grundsätzlich Nachweise, dass die Erholungsbeihilfe zweckentsprechend verwendet (für Erholungszwecke) wurde. Sie akzeptiert (nur) eine Vermutung zugunsten entsprechender Verwendung, wenn ein zeitlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann (LStR 40.2 (3) Satz 4: „wenn die Erholungsbeihilfe im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub des Arbeitnehmers gewährt wird“); ein Zeitraum von bis zu drei Monaten wird anerkannt.

    Ansonsten (in der betrieblichen Praxis empfehlenswert: generell) sollte eine Eigenbestätigung des AN zur zweckentsprechenden Verwendung eingeholt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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