Eine Person kommt über das Erasmus-Programm aus der Türkei nach Deutschland um hier ein freiwilliges Praktikum zu machen.
Diese Person hat in 12/2025 seinen Bachelor gemacht. Der Antrag bei Eramus wurde während des Studium gestellt und ist 12 Monate danach noch gültig.
Er wird in der Zeit vom 04.05.2026-30.07.2026 für 30 Stunden die Woche beschäftigt und bekommt den Mindestlohn pro Stunde.
Wie muss ich den Arbeitnehmer abrechnen bzw. anmelden?