Guten Morgen,
wir beschäftigen einen Auszubildenden, der im Rahmen des Erasmus-Programms für 3 Wochen nach Griechenland gehen wird. Wir als Arbeitgeber stimmen dem zu. Der auszubildende ist gesetzlich versichert. Ein A1-Antrag bei der zuständigen Krankenkasse wurde mit dem Grund 55 (Entgeltanspruch nicht ausschließlich gegenüber dem deutschen Arbeitgeber). Der Arbeitgeber im Ausland ist uns nicht bekannt. Deshalb haben wir keine feste Beschäftigungsstelle angegeben. Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir im Rahmen des A1-Verfahrens eine Entsendung als Arbeitgeber überhaupt beantragen müssen.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael