Guten Tag,
eine MA (Buchhalterin) eines deutschen Arbeitgebers will mit Ihrem Ehemann ( beschäftigt in einer anderen FA), der 16- Monate nach Ungarn entsendet wird, mit gehen, aber weiter Ihre Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber von Ungarn aus fortführen . Sie möchte auf jeden Fall in weiterhin in Deutschand sozialversicherungspflichtig bleiben.
Kann der Deutsche Arbeitgeber hierfür eine A1 ( Entsendung ) beantragen?
Oder muss die MA sich in Ungarn versichern?
Wie ist das steuerrechtlich zu sehen? Doppelbesteuerungsabkommen?
Was ist arbeitsrechlich zu beachten?
Ich werde diese Frage in alle Themenbereiche einstellen, so dass jeder Experte seine Themen beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus!
HG
UKoerner