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  • 01
    Entsendung nach Japan

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir wollen einen Mitarbeiter für 5 Jahre nach Japan entsenden. Was muss in der Sozialversicherung beachtet werden, empfiehlt es sich eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen? Vielen Dank für die Rückantwort.

  • 02
    RE: Entsendung nach Japan

    Hallo PersonalER,
     
    grundsätzlich gilt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass in dem Land ggf. Sozialversicherungspflicht entsteht, in dem die Beschäftigung auch ausgeübt wird.
     
    Eine besondere Regelung gilt für einen Arbeitnehmer, der im Rahmen seines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend nach Japan entsandt wird, um dort im Auftrag und für Rechnung seines Arbeitgebers eine Arbeit auszuführen. Für Ihn gelten während der ersten 60 Kalendermonate der Entsendung nach Japan die deutschen Rechtsvorschriften.
     
    Hierbei umfasst das Abkommen auf deutscher Seite die Rechtsvorschriften über die gesetzliche Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Ob Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nach deutschem Recht besteht, orientiert sich daran, ob die Voraussetzungen einer Ausstrahlung vorliegen.
     
    Als Nachweis über die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit dient die Bescheinigung „J/D 101“, die in Deutschland grundsätzlich bei der einzugsberechtigten Krankenkasse elektronisch zu beantragen ist.
     
    Rückfragen hierzu sollten direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden. 
     
    Zu beachten ist, dass bei Personen, die vorübergehend in Japan beschäftigt und weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, der Arbeitgeber zunächst die gesamten Krankheitskosten zu übernehmen hat. Die Krankenkasse erstattet in diesen Fällen dem Arbeitgeber auf Antrag die Aufwendungen maximal in Höhe der geltenden deutschen Vertragssätze.
     
    Daher ist es aus unserer Sicht sinnvoll, darüber hinaus einen zusätzlichen privaten Krankenversicherungsschutz abschließen.
     
    Weitergehende Informationen können Sie u. a. dem Internetportal des GKV-Spitzenverbands, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter www.dvka.de entnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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