Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Entsendung eines Geschäftsführer nach Deutschland
obliegt die Lohnsteuerpflicht vom ersten Tag an Deutschland. Die Steuer-ID wird automatisch nach wohnsitzlicher Anmeldung vergeben. Der Geschäftsführer arbeitet im August im Home-Office, da sich die Wohnungssuche schwierig gestaltet. Wie ist es möglich trotz fehlender Wohnsitzmeldung und nachfolgende Vergabe der Steueridentnummer die Lohnsteuer zu berechnen? Muss nach Lst-Kl. 6 abgerechnet werden? Mit Wohnsitzmeldung im September kann dann auch die Lst für August auf z. B. 1 korrigiert werden? Die Vergabe der Steuer-Identnummer kann nach Wohnsitzmeldung bis zu 6 Wochen dauern. Kann trotzdem ab September mit Lst-Kl. 1 abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge