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  • 01
    Entsendung eines Geschäftsführer nach Deutschland und Identifikationsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Entsendung eines Geschäftsführer nach Deutschland

    obliegt die Lohnsteuerpflicht vom ersten Tag an Deutschland. Die Steuer-ID wird automatisch nach wohnsitzlicher Anmeldung vergeben. Der Geschäftsführer arbeitet im August im Home-Office, da sich die Wohnungssuche schwierig gestaltet. Wie ist es möglich trotz fehlender Wohnsitzmeldung und nachfolgende Vergabe der Steueridentnummer die Lohnsteuer zu berechnen? Muss nach Lst-Kl. 6 abgerechnet werden? Mit Wohnsitzmeldung im September kann dann auch die Lst für August auf z. B. 1 korrigiert werden? Die Vergabe der Steuer-Identnummer kann nach Wohnsitzmeldung bis zu 6 Wochen dauern. Kann trotzdem ab September mit Lst-Kl. 1 abgerechnet werden?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Kluge

  • 02
    RE: Entsendung eines Geschäftsführer nach Deutschland und Identifikationsnummer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir unterstellen zunächst für die Beantwortung, dass tatsächlich (auch unter Berücksichtigung etwa anwendbarer DBA) Lohnsteuerpflicht in Deutschland vorliegt.


    Dies vorausgesetzt, kann nach § 39c Abs. 1 Satz 2 EStG für maximal drei Monate ohne Vorliegen der ELStAM nach der voraussichtlichen Steuerklasse abgerechnet werden (hier Steuerklasse 1), wenn das Fehlen der Steuer-ID vom Steuerpflichtigen nicht verschuldet ist.

    Sollten die ELStAM in der Frist nicht verfügbar werden, ist gemäß § 39c Abs. 1 EStG rückwirkend auf Steuerklasse 6 zu korrigieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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