Gilt für einen Vorstand einer Aktiengesellschaft das Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. insbesondere die 6wöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 (1) EFZG?
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Entgeltfortzahlungsgesetz bei Vorstand einer AG
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RE: Entgeltfortzahlungsgesetz bei Vorstand einer AG
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Kraft Gesetzes findet das Entgeltfortzahlungsgesetz auf das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft keine Anwendung.
Allerdings werden häufig im Anstellungsvertrag eigenständige Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall getroffen; gegebenenfalls kann im Anstellungsvertrag auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz verwiesen werden.
Sie müssten also prüfen, ob auf vertraglicher Grundlage ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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