Der Betrieb bezieht seit Juni 2026 Kurzarbeit.
Eine Arbeitnehmerin (40h/Woche ohne KUG) hat während der Kurzarbeit einen Tag in der Woche (8h), an welchem sie während der Kurzarbeit nicht zur Arbeit erscheint.
Während des Gewährungszeitraums ist sie nun 3 Wochen krank geworden (25.08.-11.09.).
Nach Meinung des Personal- & des Abrechnungsbüros ist es korrekt, dass alle Arbeitstage (Mo-Fr) mit je 8h Ausfallstunden und damit mit Kurzarbeitergeld abzurechnen sind.
Die Mitarbeiterin sieht dies konträr und meint, das nur ein Tag in der Woche mit Kurzarbeitergeld abzurechnen ist und die anderen Tage mit "normaler" Lohnfortzahlung und U1-Erstattung durch die Krankenkasse.
Haben Sie Erfahrung mit solchen Fällen und können das bitte prüfen?