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  • 01
    Entgeltfortzahlung nach den ersten vier Wochen

    Guten Tag, ich hätte da eine Frage zu meinem Mandanten: Seine neue Mitarbeiterin C. ist sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der privaten Pflegeversicherung versichert.

    Sie ist allerdings schon über 4 Wochen beim Mandanten tätig.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich die Abrechnung ohne Entgeltfortzahlung hinterlegen muss, damit die Mitarbeiterin C. den ausgefallenen Lohn von der Krankenkasse erstattet bekommt?

    Ich bitte um Prüfung, ob die Stellung eines normalen AAG-Antrags möglich ist, oder wie der Arbeitgeber seinen Lohn fortzahlen muss bzw. eben nicht.


    Herzliches Dankeschön!

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung nach den ersten vier Wochen

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich wird im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) den Arbeitgebern die Aufwendungen an Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (U1-Verfahren) und die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen an Arbeitnehmer nach dem Mutterschutzgesetz (U2-Verfahren) erstattet.
     
    Dabei richtet sich die Erstattung in erster Linie nach den arbeitsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer. Die Erstattung ist nicht von einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse abhängig.
     
    Zur Erstattung ist jeweils die Krankenkasse verpflichtet, bei der der Arbeitnehmer versichert ist bzw. sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
     
    Der Erstattungsanspruch nach dem AAG besteht, sobald der Arbeitgeber Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. dem Mutterschutzgesetz gezahlt hat.
     
    Unter diesen Voraussetzungen ist an Ihre privat krankenversicherte Mitarbeiterin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erbringen. Sofern Sie grundsätzlich erstattungsberechtigt sind (regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmende) wird die Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmerin durch die Krankenkasse erstattet, an die die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
     
    Insoweit entspricht das Verfahren dem Ablauf bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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