Guten Tag, ich hätte da eine Frage zu meinem Mandanten: Seine neue Mitarbeiterin C. ist sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der privaten Pflegeversicherung versichert.
Sie ist allerdings schon über 4 Wochen beim Mandanten tätig.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich die Abrechnung ohne Entgeltfortzahlung hinterlegen muss, damit die Mitarbeiterin C. den ausgefallenen Lohn von der Krankenkasse erstattet bekommt?
Ich bitte um Prüfung, ob die Stellung eines normalen AAG-Antrags möglich ist, oder wie der Arbeitgeber seinen Lohn fortzahlen muss bzw. eben nicht.
Herzliches Dankeschön!