Liebes Expertenteam,
ein Mandant hat eine Firma aufgekauft und die Mitarbeiter übernommen. Die Mitarbeiter wurden abgemeldet und unter der neuen Betriebsnummer angemeldet. Neue Arbeitsverträge wurden abgeschlossen. Die neue Firma wurde in eine bestehende des Mandanten eingegliedert. Nun ist ein Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen krank, in denen in der Regel bei einem neuem Beschäftigungsverhältnis ja kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ist in diesem Fall die Entgeltfortzahlung zu leisten und wird dies, wenn ja, über die Umlage erstattet?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Sylvia