Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Entgeltfortzahlung

    Guten Tag,

    es handelt sich um die Entgeltfortzahlung in folgendem Fall:


    Ein Mitarbeiter ist 6 Wochen krank, hat anschließend einen Tag Urlaub und wird am nächsten Tag wegen einer neuen Diagnose/Erstbescheinigung krankgeschrieben. Werden die beiden unterschiedlichen Krankheiten zusammengerechnet oder liegt hier eine Unterbrechung wegen dem Urlaub vor und die 42 Tage Frist wird neu berechnet?

    Danke



     

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Liegt zwischen zwei "Krankheitsepochen" nur ein Tag Urlaub, besteht tatsächlich ein Indiz dafür, dass die zweite Erkrankung bereits während der ersten Erkrankung vorlag oder sich unmittelbar daran anschloss. Letztlich werden diese Sachverhalte über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entschieden. Der Arbeitnehmer muss darlegen und im Streitfall beweisen, dass die zweite Erkrankung im Zeitpunkt des Endes der ersten Erkrankung bereits ausgeheilt war. Sollte ihm dieser Nachweis nicht gelingen, ist von der Einheit des Verhinderungsfalls auszugehen. Der Entgeltfortzahlungszeitraum beginnt nicht erneut zu laufen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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