Guten Tag,
wir überlegen eine Pauschalabgeltung für Überstunden einzuführen. Diese Pauschale soll jedoch keine Berücksichtigung bei der Bemessung von Einmalzahlungen und nicht bei der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden. Deshalb soll zusätzlich eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoausgleichszahlung gewährt werden.
Die Bruttoausgleichszahlung soll im Gegensatz zur Pauschalabgeltung für Überstunden nicht bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berücksichtigt werden.
Muss die Bruttoausgleichszahlung bei der EEL-Meldung zur Berechnung des Krankengeldes gemeldet werden?
Vielen Dank.