Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter ist ab 26.05.2026 arbeitsunfähig erkrankt. Letzter abgerechneter Monat ist somit der April 2026. Diese wurde maschinell über das Lohnabrechnungsprogramm bescheinigt.
Zum 01.05.2026 haben wir eine Tariferhöhung aus einem Tarifabschluss vom 06.04.2025.
Zur Berechnung des Krankengeldes ist nun welches Entgelt die Grundlage? Das Entgelt aus April 2026 oder das Entgelt aus Mai 2026 dann mit der Tariferhöhung?
Vielen Dank.