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  • 01
    Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld (Abgabegrund 03)

    Guten Tag,


    wir werden in letzter Zeit vermehrt aufgefordert, in der Entgeltbescheinigung für Mutterschaftsgeld zusätzlich das Nettoarbeitsentgelt anzugeben.


    Nach unserem Verständnis ist diese Angabe jedoch entbehrlich, sofern die Frage, ob das monatliche Nettoarbeitsentgelt in den drei Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist regelmäßig über 390 EUR bzw. 403 EUR lag, mit „Ja“ beantwortet wurde.


    Ist in diesen Fällen die Angabe des konkreten Nettoarbeitsentgelts dennoch erforderlich, oder reicht die Beantwortung dieser Frage für die Bearbeitung aus?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Andrea Balcke

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld (Abgabegrund 03)

    Hallo Frau Balcke,
     
    im SV-Meldeportal ist bei der Übermittlung der Entgeltbescheinigung zum Mutterschaftsgeld folgender Ausfüllhinweis hinterlegt:
     
    Der Grenzwert von 390 EUR ist maßgebend bei einem Monatsgehalt oder einem festen Monatsentgelt; richtet sich hingegen die Entgeltzahlung nach der Zahl der Arbeitstage oder -Stunden oder nach dem Arbeitsergebnis, so gilt der Grenzwert von 403 EUR. Werden die vorgenannten Grenzwerte überschritten, wird der Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13 EUR je Kalendertag gezahlt. Werden die Grenzwerte unterschritten, sind Angaben in der ersten Zeile der folgenden Tabelle erforderlich.
    Liegt eine Mehrfachbeschäftigung der beschäftigten Person vor, so sind hiervon abweichend auch bei regelmäßiger Überschreitung der Grenzwerte i. H. v. 390 EUR bzw. 403 EUR diese Felder zu befüllen.“
     
    Diese Erläuterungen haben nach unserem Verständnis zur Folge, dass bei einem Überschreiten der Grenzen von 390 EUR bis 403 EUR grundsätzlich nur dann weitere Angaben erforderlich wären, sofern eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt oder die Prüfung einer Beitragspflicht nach § 23c SGB IV vorzunehmen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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