Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter welcher am 01.03.2026 in unserem Unternehmen begonnen hat. ab 09.03.2026 war ein 1 Woche krank und wurde bei uns ohne Lohnfortzahlung abgerechnet.
Jetzt wurden wir aufgefordert, eine Entgeltbescheinigung für die Entgeltersatzleistung zu übermitteln.
Ist hier das tatsächliche Entgelt vom 01.03.2026 - 08.03.2026 zu bescheinigen und zusätzlich unter vereinbartes Entgelt das arbeitsvertragliche Entgelt als vereinbartes Brutto und das sich daraus ergebende Nettoentgelt als vereinbartes Netto?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.