Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entgeltbescheinigung bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen Mitarbeiter welcher am 01.03.2026 in unserem Unternehmen begonnen hat. ab 09.03.2026 war ein 1 Woche krank und wurde bei uns ohne Lohnfortzahlung abgerechnet.

    Jetzt wurden wir aufgefordert, eine Entgeltbescheinigung für die Entgeltersatzleistung zu übermitteln.

    Ist hier das tatsächliche Entgelt vom 01.03.2026 - 08.03.2026 zu bescheinigen und zusätzlich unter vereinbartes Entgelt das arbeitsvertragliche Entgelt als vereinbartes Brutto und das sich daraus ergebende Nettoentgelt als vereinbartes Netto?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen

    Hallo HR-Team,

    liegt kein abgeschlossener Entgeltabrechnungszeitraum vor, so ist grundsätzlich das vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt für die Krankengeldberechnung zugrunde zu legen.

    Die weitere Vorgehensweise sollte mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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