Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN ist seit dem 30.07.2026 arbeitsunfähig erkrankt. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet voraussichtlich am 09.09.2026.
Die Entgeltbescheinigung haben wir bereits auf Grundlage des Monats Juni übermittelt.
Nun stellt sich für uns die Frage, welches Entgelt für die spätere Krankengeldberechnung maßgeblich ist.
Die Arbeitnehmerin hat zum 01.07.2026 eine Lohnerhöhung erhalten. Zudem werden die bei uns anfallenden Zuschläge jeweils mit einer Verzögerung von zwei Monaten abgerechnet. Die im Juli angefallenen Zuschläge werden somit erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
Daher bitten wir um Mitteilung, welcher Abrechnungszeitraum bzw. welches Entgelt für die Krankengeldberechnung zugrunde zu legen ist und ob wir aufgrund der Lohnerhöhung sowie der zeitversetzt ausgezahlten Zuschläge eine korrigierte Entgeltbescheinigung übermitteln müssen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.