Guten Tag,
unser Mitarbeiter erhält ein Gehalt von 4800 Euro/mtl.
Ab Juli 2026 bekommt er zusätzlich seine Pensionsrente vom 1500 Euro und überschreitet somit die BBG in der Krankenversicherung.
Wie ist er künftig abzurechnen?
Ist es richtig, das es eine Rangfolge gibt?
Gehalt zuerst und den Rest bis zur BBG von der Pensionsrente?
Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike H.