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  • 01
    Entgelt im Übergangsbereich

    Hallo,

    Die BMG für die Prüfung ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, ist hier das Gesamtbrutto oder SV-Brutto gemeint? Steh gerade auf dem Schlauch.

    Eine Arbeitnehmerin bezieht monatlich als regelm. Arbeitsentgelt (Gesamtbrutto) 1.711,86. Der Sozialversicherung werden aber nur 1.520,95 unterworfen, also als SV-Brutto. Welchen Wert muss ich hier nehmen. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Entgelt im Übergangsbereich

    Sehr geehrte Frau Rauch,
     
    im Sozialversicherungsrecht wird das regelmäßige Arbeitsentgelt berücksichtigt. In § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) finden Sie die Vergütungen, die zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gehören.
     
    Daraus ergibt sich, dass bei der vorausschauenden Betrachtung für die Anwendung der besonderen Regelungen des Übergangsbereichs das sozialversicherungsrechtliche Brutto Berücksichtigung findet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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