Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben Mitarbeiter nebenberuflich mit ca. 1400 € beschäftigt, die sich Hauptberuflich im juristischen Referendariat befinden und Unterhaltsbeihilfe erhalten. Mit beiden Einkommen sind sie über der Midijobgrenze. Wenn das Referendariat im Laufe des Monats endet, z.B. am 5.12. und der Beschäftigte meldet sich dann arbeitslos, arbeitet bei uns aber nebenberuflich weiter, ist er dann am 6.12. im Midijobbereich oder erst zum Monatsersten den nächsten Monats?