Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Ende Mehrfachbeschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben Mitarbeiter nebenberuflich mit ca. 1400 € beschäftigt, die sich Hauptberuflich im juristischen Referendariat befinden und Unterhaltsbeihilfe erhalten. Mit beiden Einkommen sind sie über der Midijobgrenze. Wenn das Referendariat im Laufe des Monats endet, z.B. am 5.12. und der Beschäftigte meldet sich dann arbeitslos, arbeitet bei uns aber nebenberuflich weiter, ist er dann am 6.12. im Midijobbereich oder erst zum Monatsersten den nächsten Monats?

  • 02
    RE: Ende Mehrfachbeschäftigung

    Guten Tag,


    ob die maßgeblichen Entgeltgrenzen für die Beurteilung des Übergangsbereichs regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung (z. B. Erhöhung oder Reduzierung der Arbeitsentgelte) in den Verhältnissen im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts (z. B. eine Entgelterhöhung aus Anlass einer bereits feststehenden Tariferhöhung) erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.


    Als Zeitraum, auf den die vorausschauende Betrachtung bei Beschäftigten zu erstrecken ist, wird grundsätzlich der Zeitraum eines Jahres angesehen.


    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist eine neue Beurteilung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Mehrfachbeschäftigung (in Ihrem Fall vom 06.12.2026 bis 05.12.2027) vorzunehmen. Liegt das Arbeitsentgelt dann im Midijob-Bereich sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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