Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben einen Mitarbeiter der seine Elternzeit in zwei Teile geteilt hat. Den ersten Teil hat er bereit im Juni/Juli genommen und den 2. Teil ab heute.
Welche Meldungen sind zu machen? Ich war der Meinung, dass die Meldung 17 (Beginn) und Meldung 37 (Ende) genügt. Ich habe diese über das Sv Meldeportal gemacht und heute sagte mir das Programm ich sollte auch eine Unterbrechungsmeldung 52 machen. Hierbei ist mir dann nicht klar 1. warum und 2. was meint das Formular mit Beitragpflichtiges Bruttoarbeitsentgeld? Er bekommt ja kein Geld während der Elternzeit. Also welchen Betrag muss man hier eintragen? Der Jahresbetrag bis zur Elternzeit oder der Betrag, den er hätte bekommen sollen, wenn er nicht in Elternzeit wäre? Und was bedeutet Entgeld Rentenberechnung?