Guten Tag,
ein Vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter hat Elternzeit wie folgt:
08.08.2026 – 07.09.2026
In dieser Zeit übt der Mitarbeiter einen Minijob in unserem Betrieb aus.
08.09.2026 – 07.09.2027 Elternzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Std.
Ab 08.09.2027 Ende Elternzeit = Wochenarbeitszeit von 40 Std.
Welche Meldungen zur Sozialversicherung müssen abgegeben werden?
Vielen Dank.