Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der sich seit dem 01.12.2025 im Krankengeldbezug befand. Zuvor hatte er für die Zeit 01.01.2026 - 28.02.2026 Elternzeit beantragt - die er auch zum 01.01.2026 antrat. Nun teilt uns der Arbeitnehmer mit, dass er durchgängig krankgeschrieben war und auch weiterhin krankgeschrieben sein wird.
Nun unsere Frage:
Ist es korrekt, dass der Arbeitnehmer trotz Elternzeit Krankengeld bezieht/ die Elternzeit antritt?
und
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber die Elternzeit DEÜV 17+37 meldet, und ab dem 01.03.2026 wieder EEL Krankengeldbezug?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sarah