Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Einstufung von BGRS und PGS nach Statusfeststellung

    Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt eine Statusfeststellung vor. Danach übt dieser aufgrund der Anteilsübertragung und des entsprechenden Handelsregistereintrags seit Februar eine abhängige Beschäftigung aus.


    Sachverhalt:


    Tätigkeit: Gesellschafter-Geschäftsführer

    Beschäftigungsbeginn laut Statusfeststellung: Februar 2026

    JAEG wird überschritten

    Alter: 65 Jahre - Regelaltersgrenze wird erst Ende 2027 erreicht

    Gesellschaftsanteil bis 01/2026: 100 %

    Gesellschaftsanteil ab 02/2026: 20 %

    Geschäftsführer bleibt weiterhin privat krankenversichert.


    Welcher Personengruppenschlüssel (PGS) sowie welcher Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) muss für die rückwirkende Ummeldung ab 02/2026 angewendet werden?


    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

  • 02
    RE: Einstufung von BGRS und PGS nach Statusfeststellung

    Guten Tag,
     
    die seit Februar 2026 ausgeübte Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze (2026: 77.400 EUR) ist krankenversicherungsfrei und nicht pflegeversicherungspflichtig.
     
    Nach Ihrer Schilderung verbleibt der Gesellschafter-Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung.
     
    Da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, gibt es bei der Beurteilung keine Besonderheiten.
    Die Anmeldung ist mit der Beitragsgruppe 0110 und der Personengruppe 101 vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Einstufung von BGRS und PGS nach Statusfeststellung

    Vielen Dank für Ihre zügige Antwort!


    Jetzt habe ich aber noch eine Frage. Wie sieht es hier mit der Umlagepflicht aus? Muss hier dann auch auf Umlageart 2 geschlüsselt werden?

  • 04
    RE: Einstufung von BGRS und PGS nach Statusfeststellung

    Guten Tag,
     
    Geschäftsführer, die als Fremd- oder Minderheitsgesellschafter tätig sind, sind in das Umlageverfahren U2 integriert, so dass für diesen Personenkreis Umlagebeiträge zur U2 zu entrichten sind und auch Erstattungen in Fällen der Mutterschaft bei der zuständigen Einzugsstelle beantragt werden können.
     
    Vom Umlageverfahren U1 sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.